Teilnahmebedingungen
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung ist online direkt über die Seminarausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
Die persönlichen Daten werden für die weitere Seminarorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.
1. Fragen zur Anmeldung
DLRG Bezirk Esslingen
Bosslerstraße 23
73734 Esslingen a. N.
E-Mail: vorsitzender@bez-esslingen.dlrg.de
Jede Anmeldung wird schriftlich per E-Mail beantwortet.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
2. Teilnahmevoraussetzungen
Zielgruppe der Veranstaltung sind Mitglieder der DLRG Bezirk Esslingen und seiner Gliederungen und aller DLRG Gliederungen.
Je Gliederung/Ortsgruppe der DLRG können bei Verfügbarkeit (zunächst) maximal 2 Teilnehmer bei der Anmeldung zugelassen werden. Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist – bei freien Lehrgangsplätzen – die Zulassung weiterer Personen über 2 Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich.
Die Veranstaltung richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen.
Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
3. Teilnehmerbeitrag
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Zahlungsmöglichkeiten:
Sie zahlen nach Erhalt der Lehrgangseinladung den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Bezirk Esslingen.
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN: DE41611500200048309859
BIC: ESSLDE66XXX
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Veranstaltungsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits voller Besetzung auf einer Warteliste platziert. Die endgültige Zulassung zur Veranstaltung erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und die Veranstaltung ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 € fällig.
Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).
Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten:
Mindestens 45 € bei Rücktritt bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn und 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns oder im Falle eines Fehlens.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
6. Veranstaltungsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, die Veranstaltung abzusagen, Termine zu ändern oder den Veranstaltungsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
7. Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.